Voraussetzung für die Pacht eines Kleingartens ist die Aufnahme als Mitglied in unserem Verein KGV-Schoenfeld.eV.
Folgende Kosten entstehen hierbei:
Mitgliedsbeitrag, Pachtgebühr, Versicherungsbeiträge, Wasserumlagen etc. werden, soweit nicht durch übergeordnete Stellen vorgegeben, in der Mitgliederversammlung festgelegt.
Derzeit betragen die jährlichen Mitgliedsbeiträge:
Der einmalige Aufnahme- und Kulturbeitrag für den Pächter beträgt 240,00 €
Die jährlichen Mitgliedsbeiträge ab 01.01.2013:
Aktive Mitglieder (Gartenpächter) 83,00 € und für
passive Mitglieder 32,60 € (z.B. Ehepartner, auf Wunsch)
Weitere Kosten ergeben sich bei Übernahme eines Gartens (Ablöse der Gartenlaube, der Pflanzen, Bäume und Sträucher etc.) jeweils nach Wertermittlung der Schätzer sowie durch laufende Betriebskosten, wie z.B. für den Wasser- und Stromverbrauch.
Einen Kleingarten pachten - das ist einfacher, als man denkt. Ein Garten kann das künftige Leben der ganzen Familie prägen. Zur Entscheidungshilfe hier ein paar Fragen, die sich angehende Kleingärtner(innen) zunächst stellen sollten:
Alle Fragen mit "ja" beantwortet? Wunderbar! Dann könnte ein Kleingarten gut zu Ihnen passen. Sie besuchen uns an unseren Sprechtagen. Dort erhalten Sie einen Lageplan und können bei einem Spaziergang die freien Gärten und unsere Anlage kennen lernen.
Sollten Sie sich für einen bestimmten Garten entscheiden, sprechen Sie immer zuerst mit unserem Vorstand, bevor Sie Verträge und / oder Zahlungen an den Vorpächter leisten.
Im Anschluss wird nach der Bestandsaufnahme die Ablösesumme durch den Vorstand festgelegt und die Übergabeformalitäten werden gemeinsam geregelt.
Anfragen beantworten wir gern unter:
Hier finden Sie Wissenswertes zu Rechtsfragen rund um den Kleingarten
Die Vereinssatzung des KGV Schönfeld e.V.
Die Gartenordnung des KGV Schönfeld e.V.